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Datenschutzrecht

Geschäftsnähe herstellen,
Augenmaß beweisen.

Bereits der Verdacht von Gesetzesverstößen oder „Non-Compliance“ kann zu erheblichen Reputationsschäden von Unternehmen jeder Rechtsform, Größenordnung und Branchenzugehörigkeit führen. International tätige Unternehmen müssen sich unabhängig von ihrem Unternehmenssitz auf eine wachsende Zahl ausländischer Rechtsvorschriften wie dem US Foreign Corrupt Practices Act 1977 (FCPA), UK Bribery Act 2010 oder der französischen Loi Sapin II. 2016 einrichten und mit stetig zunehmender grenzüberschreitender Strafverfolgung durch internationale Behörden rechnen. Ein konsequent risikobasiertes Compliance Management System (CMS) dient der systematischen Vermeidung,

Aufdeckung und Sanktionierung von Verstößen im Unternehmen nach dem weltweit anerkannten Drei-Säulen-Modell Prevent – Detect – Respond. Dabei werden nicht nur Haftungsrisiken für Unternehmen, Unternehmer und Mitarbeiter zuverlässig reduziert, sondern auch die Transparenz und Qualität von Unternehmensprozessen erhöht, konkrete Geschäftschancen verbessert und die Attraktivität für Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner und Kapitalgeber gesteigert. Hier setzt unser individueller Beratungsansatz an: Compliance mit Augenmaß.

Kompetenzschwerpunkte

Compliance mit Augenmaß – mit GSK Stockmann haben Sie erfahrene Compliance-Experten an Ihrer Seite, die in einzigartiger Weise Beratungswissen mit Anwendungs-Know-how verbinden. Denn neben unserem umfangreichen Fachwissen aus einer Vielzahl nationaler und internationaler Beratungsmandate bietet unser Team auch die spezifische Industrieerfahrung als Chief Compliance Officers sowie die besondere Expertise aus Compliance-Monitorships beim US-amerikanischen Department of Justice, bei der US-amerikanischen Börsenaufsicht SEC oder bei der Weltbank. Zudem arbeiten wir mit maßgeschneiderten Compliance-Tools und State-of-the-Art-Datenbanken, um Compliance nicht nur effektiv, sondern auch effizient umzusetzen.

All das versetzt uns in die Lage, unseren Mandanten unabhängige Unterstützung und umfassende Lösungen mit Augenmaß in kritischen Unternehmenssituationen für das gesamte CMS-Spektrum anzubieten – und dies nicht zuletzt auch bei Zukunftsthemen wie Technical oder Social Compliance.

Wir beraten sowohl Unternehmen der Privatwirtschaft als auch der öffentlichen Hand sowie deren Organe. Dabei arbeiten wir eng mit den Inhouse- Experten unserer Mandanten (insbesondere Compliance Officers, General Counsels, Datenschutz-Beauftragen, Geldwäsche-Beauftragten, Risk Management und Interne Revision) zusammen.

  • Strukturierung von Compliance-Organisationen und -Funktionen einschließlich der Gestaltung eines effektiven sowie effizienten CMS und internen Kontrollsystems (IKS) zur Stärkung der drei Verteidigungslinien
  • Gestaltung der Risikomanagement-Funktion, insbesondere im finanzregulierten Bereich nach MaRisk, OpRisk und Einbindung von Corporate Compliance, Geldwäscheprävention beziehungsweise sonstigen Kontrollfunktionen
  • Gestaltung und Dokumentation aufsichtswesentlicher Prozesse (zum Beispiel Geeignetheitstest bei Vermögensverwaltung oder Vertrieb von Finanzprodukten)
  • Strukturierung interner Prozesse unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben (zum Beispiel Datenschutz)
  • Durchführung von Compliance-Risikoanalysen und Compliance Health Checks
  • Erstellung und Anpassung von risikobasierten Compliance-Regelwerken (House of Policies), Verhaltenskodizes (Codes of Conduct), Compliance Management Policies, Anti-Korruptions-Richtlinien, Organisationshandbüchern, Arbeitsanweisungen, Prozessbeschreibungen etc.
  • Entwicklung und Durchführung von Compliance-Trainings (sowohl Präsenzschulungen als auch eLearnings)
  • Einführung von Hinweisgebersystemen (Whistleblowing-Hotlines)
  • Entwicklung und Implementierungsunterstützung von risikobasierten Geschäftspartnerprüfungsprozessen (Business Partner Compliance Due Diligence)
  • Entwicklung von Compliance-Klauseln für Geschäftspartner
  • Durchführung von Geschäftspartnerprüfungen (Business Partner Compliance Due Diligence) und Geldwäscheverdachtsprüfungen
  • Durchführung von M&A Compliance Due Diligences bei Unternehmenskäufen oder Gründung von Gemeinschaftsunternehmen
  • Durchführung von Compliance-Reviews vor dem Start von Großprojekten oder strategischen Allianzen
  • Konzeption von interner sowie externer Compliance-Kommunikation wie zum Beispiel der Erarbeitung von UK Modern Slavery Act 2015 Statements, Corporate Social Responsibility (CSR) Reports etc.
  • (Internal Investigations), zum Beispiel bei Verdacht auf Korruption, Geldwäsche, Insiderhandel oder Marktmanipulation
  • Rechtliche Vertretung bei und Untersuchung von Schadensfällen, zum Beispiel bei Korruption, Untreue, Betrug, Kartellverstößen, sonstigen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  • Rechtliche Begleitung bei aufsichtsrechtlichen Sonderprüfungen und bei Ermittlungsverfahren
  • Begleitung in allen Belangen rund um Tax Compliance sowie Hilfestellung in damit verbundenen Ermittlungsverfahren
  • Entwicklung von unternehmensspezifischen Sanktionskatalogen
  • Rechtliche Begleitung bei disziplinarischen Einzelmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Kooperation und Kommunikation mit deutschen sowie internationalen Strafverfolgungs-, Steuer- und Aufsichtsbehörden

Compliance-Beratung mit Augenmaß erfordert ein qualifiziertes und flexibles Team. Unser Compliance-Team kann nicht nur juristische Beratungsexpertise im Gesellschaftsrecht, Bankaufsichtsrecht, Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Außenwirtschaftsrecht, Vergaberecht, Kartellrecht, Steuerrecht, öffentlichen Recht und nicht zuletzt im Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts anbieten, sondern verfügt auch über funktionsspezifische Inhouse-Erfahrung als Chief Compliance Officers oder Anti-Money Laundering Officers in internationalen Industrieunternehmen und Banken.

Zusätzliche betriebswirtschaftliche Kenntnisse, internationale Projekt-Management-Erfahrungen und eine konsequente betriebliche Prozessorientierung ermöglichen die robuste Implementierung von Compliance-Prozessen und -Kontrollen im engen Zusammenspiel zwischen CMS und IKS.

Aufgrund der vielfältigen Erfahrungen aus langjährigen Compliance-Monitorship-Projekten für das US-amerikanische Justizministerium (DoJ), die US-Börsenaufsicht (SEC), internationale Umweltbehörden sowie die Weltbank-Gruppe – sowohl als Mitglieder von Monitor-Teams als auch als Berater von beaufsichtigten Unternehmen – können wir unseren Mandanten wertvolle Unterstützung bei der Bewältigung komplexer Compliance-Herausforderungen bieten.

Insbesondere in der Zusammenarbeit mit grenzüberschreitend agierenden Strafverfolgungsbehörden ist dabei unsere Unabhängigkeit als deutsche Wirtschaftskanzlei mit internationaler Ausrichtung von großer Bedeutung.

Mit der GSK Compliance Services GmbH bieten wir unseren Mandanten zudem die Übernahme ausgelagerter CMS-Teilaspekte wie zum Beispiel die regelmäßige Durchführung von Geschäftspartner- oder Geldwäscheprüfungen sowie die Beauftragung als Ombudsleute oder Geldwäsche-Beauftragte an.


„Mit Eric Mayer sind wir hervorragend aufgestellt: Er ist unkompliziert in die Aktivitäten unseres Inhouse-Teams eingebunden. Seine Beratung ist lösungsorientiert, zielgerichtet und fokussiert!“

Professor Dr. Andreas Felder
General Counsel, Vetter Pharma-Fertigung GmbH & Co. KG

„Eric has superb inter-personal skills, outstanding experience and a great international track record in compliance issues and solutions.“

Dr. Gerard McCoy
SBS, QC, SC, Head of Gilt Chambers, Hong Kong

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